Damit es nach Ihrem Willen geht:
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Um Fehler zu vermeiden, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden
Das sollten Sie wissen
Kaum ein Thema wird in Deutschland so kontrovers diskutiert, wie das Thema über die Patienten- und Betreuungsverfügung, bzw. über die Vorsorgevollmacht. Geschichten über Ausnutzung und Fremdbestimmung der Verfügungen durch Angehörige machen die Runde, dramatisieren das Thema und schüren Ängste.
Darum ist eine objektive Information zu dem Thema überaus wichtig. Die Patientenverfügung ist, wie das Wort schon sagt, eine Verfügung, die zu Lebzeiten des Betroffenen dann greifen soll, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über seine medizinische Versorgung zu treffen. Die Inanspruchnahme von Dialyse, Beatmung oder künstlicher Ernährung wird am häufigsten abgelehnt.
Die Patientenverfügung sollte nicht mit der Vorsorgevollmacht verwechselt werden. Während es bei der Patientenverfügung um die medizinische Versorgung geht, hat die Vorsorgevollmacht eher den Charakter einer umfassenden Regelung, einschließlich der finanziellen und vermögensrechtlichen Belange. Wer beides möchte, sollte darauf achten, dass der oder die Personen, die in der Vorsorgevollmacht aufgeführt sind, auch an die Patientenverfügung gebunden sind.
TIPP: Da man in der Formulierung der einzelnen Punkte leicht Fehler machen kann, sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen. Erstellen Sie einen Vorentwurf. Eine Anleitung finden Sie im Folgenden.
Patientenverfügung
Hier ein paar wichtige Punkte, die Sie bei der Verfassung der Patientenverfügung berücksichtigen sollten:
1. Schreiben Sie die Verfügung mit Ort und Datum möglichst handschriftlich (nicht unbedingt notwendig) auf. Zwingend notwendig ist Ihre Unterschrift unter der Verfügung.
2. Sie können einen Bevollmächtigten ernennen, der Sie auf Grundlage Ihrer Patientenverfügung gegenüber den Ärzten oder Pflegepersonal vertritt. Hierbei ist zu beachten, dass der Name Ihres Bevollmächtigten mit Adresse klar benannt wird. Weiter müssen Sie ausdrücklich festlegen, dass die Ärzte und Pfleger ihm gegenüber von ihrer Schweigepflicht entbunden sind. Allerdings können Sie nicht einfach jemanden bestimmen. Der Bevollmächtigte muss Ihre Verfügung anerkennen, bestätigen und eigenhändig unterschreiben.
3. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie dem Arzt ganz klar mitteilen, welche Behandlungen Sie ablehnen oder ausdrücklich wünschen. Formulieren Sie auch, dass Sie sich darüber informiert haben, was passiert, wenn Sie z.B. nicht künstlich ernährt werden wollen. Damit dies glaubhaft ist, sprechen Sie ausführlich mit Ihrem Hausarzt über die abgelehnten Behandlungen und die Konsequenzen, die sich daraus für Sie ergeben. Dokumentieren Sie auch dieses Gespräch und lassen Sie Ihren Arzt dies durch seine Unterschrift beglaubigen.
4. Damit die Patientenverfügung nicht von jemandem angefochten werden kann, holen Sie sich zwei Zeugen hinzu, die bestätigen können, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Die Zeugen dürfen nicht als Bevollmächtigte eingesetzt werden.
5. Hinterlegen Sie die Patientenverfügung so, dass sie im Ernstfall schnell gefunden werden kann. Wenn Sie einen Anwalt bzw. Notar hinzugezogen haben, können Sie die Verfügung auch bei ihm hinterlegen. Sie müssen dann aber einen schriftlichen Hinweis auf die Verfügung und ihren Hinterlegungsort mitführen.
Der Gesetzgeber hat die Probleme mit der Hinterlegung von Verfügungen und Vollmachten erkannt und stellt mit dem Zentralen Vorsorgeregister ein System zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Die Bundesnotarkammer handelt im gesetzlichen Auftrag und führt das Zentrale Vorsorgeregister unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Das ZVR ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Im Internet finden Sie unter https://www.vorsorgeregister.de weitere Informationen.
TIPP: In der Broschüre „Patientenverfügung“ vom Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz, sind alle wichtigen Details noch einmal aufgeführt. Einfach auf den Link klicken: Patientenverfügung.
Betreuungsverfügung
Mit dem Betreuungsrecht sollen erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können geschützt und unterstützt werden. Wer geistig nicht mehr in der Lage ist, die wichtigen Dinge, die seinen Alltag betreffen, selber zu regeln, kann vom Gericht einen Betreuer bzw. eine Betreuerin zugewiesen bekommen. Diese Situation kann z.B. durch einen Unfall oder einen Schlaganfall eintreten.
Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie selber, wer im Fall der Fälle Ihre Betreuung übernehmen soll. Mit Betreuung ist in diesem Kontext aber nicht die soziale Bedeutung gemeint, sondern die rechtliche.
TIPP: In der Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz, sind alle wichtigen Details noch einmal aufgeführt. Einfach auf den Link klicken: Betreuungsverfügung. Hier finden Sie auch die dementsprechenden Formulare.
Vorsorgevollmacht
Wie bei der Betreuungsverfügung regelt eine Vorsorgevollmacht im Grunde fast alle Dinge, die Ihr Leben betreffen, wenn der Fall der Fälle eintritt und Sie, z.B. durch einen Unfall oder Schlaganfall, handlungsunfähig werden.
Sie können die Vorsorgevollmacht aber auch begrenzen, in dem Sie diese nur für bestimmte Bereiche einräumen. Mit der Vollmacht vermeiden Sie auch, dass ein Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellt. Da Sie mit einer Vorsorgevollmacht alle Entscheidungen, die Ihr Leben betreffen, aus der Hand geben, sollten Sie nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und die so handelt, wie es in Ihrem Sinne ist.
TIPP: Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Einfach auf den Link klicken: Broschüre Betreuungsrecht.
Mit diesem Link können Sie sich das Formular für eine Vorsorgevollmacht herunterladen. Es empfiehlt sich vor dem Ausfüllen, die Informationen in der Broschüre Betreuungsrecht zu lesen.